Schlechte Zeiten für Farbmarken?

Soeben wurde dem Sparkassenrot durch die Santander-Bank eine empfindliche Niederlage beigebracht, die beim Münchener Bundespatentgericht mit Erfolg einen Löschungsantrag stellte:
www.welt.de/wirtschaft/article143496108/Sparkassen-muessen-ihr-Sparkassenrot-hergeben.htm
Noch sind die Schlagzeilen nicht vom Tisch, gibt es Neues vom Beiersdorf-Flagschiff in gleicher Angelegenheit.
Hier war das Nivea-Blau ins Konkurrentenvisier geraten. Unilever hatte wie Santander beim beim Münchener Patentamt einen Löschungsantrag gestellt – nicht minder erfolgreich: das Bundespatentgericht hatte bereits 2013 die Löschung der Farbmarke bestätigt.
Jetzt hat eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs den Hamburgern eine Atempause verschafft. Der BGH hat den Streitfall zurück an die Kollegen vom Bundespatentgericht zurückverwiesen.
Die Sparkasse kann aus dieser Entscheidung Hoffnung schöpfen. Denn im Unterschied zur Sparkasse und anderen Farbmarken nutzt Beiersdorf für Nivea mehrere Blautöne nebst weiteren Farben für seine Produkte. Das verkompliziert den juristischen Entscheidungsprozess.
Fällt das Farbmonopol aus nachvollziehbaren Wettbewerbsgründen, bedeutet dies nicht nur eine empfindliche Schwächung der multisensorisch durchkomponierten Markenauftritte und Produkte.
Von China aus wird sich über uns seine Flut von Nachahmungsprodukten ergießen, wie Marktkenner anmerken – die Schattenseiten der freien Wettbewerbs.