Laut Gabler Wirtschaftslexikon:
1) Objekt im Marketing, das als Vorstellungsbild in den Köpfen von Anspruchsgruppen eine Identifikations- und Differenzierungsfunktion übernimmt sowie das Wahlverhalten prägt.
2) Zu den gewerblichen Schutzrechten zählendes Kennzeichnungsrecht.
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